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Lesen Sie hier Nachrichten über Steuern & Recht für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte aus dem DATEV Magazin, sowie aktuelle Meldungen vom Steuerberaterverband.
Nachrichten Steuern & Recht – DATEV magazin
Aktuelles für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte
EU-Brieftasche für Unternehmen: Neues Potenzial für den Berufsstand
Der DStV begrüßt das Ziel der EU-Kommission, Verwaltungsverfahren durch digitale Lösungen effizienter zu gestalten und Wirtschaft, Verwaltung sowie Bürger von unnötigen Kosten zu entlasten. Ein zentrales Element des Gesetzespakets soll die geplante Einführung einer EU-Brieftasche für Unternehmen sein. Der DStV sieht darin ein wichtiges Projekt mit erheblichem Potenzial für den Berufsstand.
Allgemeine Hinweise zur Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen nach § 33a Absatz 1 EStG als außergewöhnliche Belastung
Durch das JStG 2024 vom 2. Dezember 2024 wurde § 33a Absatz 1 EStG ab dem Veranlagungszeitraum 2025 erweitert. Das BMF hat daher sein Schreiben vom 6. April 2022 (BStBl I 2022 S. 617) überarbeitet. Es ist ab dem VZ 2025 anzuwenden (Az. IV C 3 - S 2285/00031/001/025).
Berücksichtigung von Aufwendungen für den Unterhalt von Personen im Ausland als außergewöhnliche Belastung nach § 33a Absatz 1 EStG
Durch das JStG 2024 vom 2. Dezember 2024 wurde § 33a Absatz 1 EStG ab dem Veranlagungszeitraum 2025 erweitert. Das BMF hat daher sein Schreiben vom 6. April 2022 (BStBl I 2022 S. 623) überarbeitet. Es ist ab dem VZ 2025 anzuwenden (Az. IV C 3 - S 2285/00031/001/024).
Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1. Januar 2025 – Anpassung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses
Das BMF ändert sein Schreiben vom 15. Oktober 2024, BStBl I S. 1320, sowie den Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) vom 1. Oktober 2010, BStBl I S. 846 (Az. III C 2 - S 7287-a/00019/007/243).
Gewährung von Aussetzung der Vollziehung wegen unzureichender Aktenvorlage durch das Finanzamt
Das FG Münster hat die Aussetzung der Vollziehung für ein Einspruchsverfahren gewährt, weil das Finanzamt unvollständige Akten in Bezug auf eine durchgeführte Steuerfahndungsprüfung vorgelegt hatte (Az. 1 V 1595/25 E).
Aktuelle Meldungen vom Steuerberaterverband
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