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Lesen Sie hier Nachrichten über Steuern & Recht für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte aus dem DATEV Magazin, sowie aktuelle Meldungen vom Steuerberaterverband.
Nachrichten Steuern & Recht – DATEV magazin
Aktuelles für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte
Allgemeine Hinweise zur Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen nach § 33a Absatz 1 EStG als außergewöhnliche Belastung
Durch das JStG 2024 vom 2. Dezember 2024 wurde § 33a Absatz 1 EStG ab dem Veranlagungszeitraum 2025 erweitert. Das BMF hat daher sein Schreiben vom 6. April 2022 (BStBl I 2022 S. 617) überarbeitet. Es ist ab dem VZ 2025 anzuwenden (Az. IV C 3 - S 2285/00031/001/025).
Berücksichtigung von Aufwendungen für den Unterhalt von Personen im Ausland als außergewöhnliche Belastung nach § 33a Absatz 1 EStG
Durch das JStG 2024 vom 2. Dezember 2024 wurde § 33a Absatz 1 EStG ab dem Veranlagungszeitraum 2025 erweitert. Das BMF hat daher sein Schreiben vom 6. April 2022 (BStBl I 2022 S. 623) überarbeitet. Es ist ab dem VZ 2025 anzuwenden (Az. IV C 3 - S 2285/00031/001/024).
Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1. Januar 2025 – Anpassung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses
Das BMF ändert sein Schreiben vom 15. Oktober 2024, BStBl I S. 1320, sowie den Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) vom 1. Oktober 2010, BStBl I S. 846 (Az. III C 2 - S 7287-a/00019/007/243).
Gewährung von Aussetzung der Vollziehung wegen unzureichender Aktenvorlage durch das Finanzamt
Das FG Münster hat die Aussetzung der Vollziehung für ein Einspruchsverfahren gewährt, weil das Finanzamt unvollständige Akten in Bezug auf eine durchgeführte Steuerfahndungsprüfung vorgelegt hatte (Az. 1 V 1595/25 E).
Keine Schenkung an den Ehegatten durch Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
Das FG Münster hat entschieden, dass eine unentgeltliche Zuwendung an den anderen Ehegatten nur gegeben ist, wenn dieser tatsächlich und rechtlich frei über die jeweils erlangte Gesamtgläubigerstellung verfügen kann, was bzgl. eines Wohnrechts an den gemeinsam bewohnten Räumlichkeiten nicht der Fall ist (Az. 3 K 459/24 Erb).
Aktuelle Meldungen vom Steuerberaterverband
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